Wie bereits berichtet, war Johann Gottfried Tulla (1770-1828) von der zuständigen Ministerialkommission beauftragt worden, ein gewässertechnisches Gutachten über die Verhältnisse in Dettenheim zu erstellen. Mit Datum vom 8. April 1811 legte er dieses Gutachten der Kommission vor. Zunächst hatte er einen Plan über die aktuelle Situation anfertigen lassen. Dann kam er auf den Rheindurchschnitt aus den Jahren 1756-1759 zu sprechen, der damals notwendig geworden war, da der Rheinverlauf für die auf dem linken Rheinufer liegenden Dörfer (Hördt, Sonderheim usw.) gefährlich gewesen sei. Negativer Effekt dieses Rheindurchschnittes sei gewesen, dass der Rhein schneller fließe, größere Wassermassen führe und damit das rechte Rheinufer (wo Dettenheim lag) immer stärker angriff. Dieser Gefahr war man durch die Zurücklegung des Rheindammes entgegengetreten. Dadurch habe Dettenheim aber erneut einen Teil seiner fruchtbaren Felder verloren. Zudem würde das Quellwasser für das Dorf zu einem immer größer werdenden Problem. Er (Tulla) gehe davon aus, dass der Rhein in Zukunft immer verstärkt in Richtung des Dorfes Dettenheim drängen werde und der Rheindamm somit immer näher an das Dorf verlegt werden müsse, was hohe Kosten verursachen würde. Allein ein erneuter Rheindurchstich könne Abhilfe leisten, dieser bedürfe aber der Genehmigung Frankreichs. Am Ende seines Gutachten schrieb Tulla: „Nach den angeführten Gründen kann ich nicht anders als für die gänzliche Versetzung des Orts Dettenheim stimmen“.
Tullas Gutachten war somit ausschlaggebend für die Entscheidung, ob das Dorf versetzt werden soll. Zum Glück war es nur für das „ob“ entscheidend und nicht für das „wohin“. Denn der Namenspatron unserer Tullastraße machte in seinem Gutachten auch hierzu einen Vorschlag. Er schlage vor, die Einwohner an das Malscher Kreuz zwischen Rastatt und Ettlingen anzusiedeln.
Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die Rheinbegradigung, durch die Tulla berühmt wurde, erst Jahre später erfolgte.